Freitag, 13. März 2015

DMtG Post 6: Musiktherapie Fortbildung


Wie wird man Musiktherapeut? In Post 5 habe ich über die DMtG Zertifizierung geredet. Teil von die Voraussetzungen zur Zertifizierung ist mindestens ein Bachelorabschluss Musiktherapie. Man muss auch kontinuierlicher berufsbegleitender Fortbildung machen, um Ihren Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.

eine Musiktherapie Gruppe - Bilder von DMtG aus Facebook

Hier sind die Voraussetzungen nach DMtG zu einer Bachelorabschluss Musiktherapie: 
  • Fach-Kompetenzen (theoretisches Grundlagenwissen) mit Psychologische, psychotherapeutische, medizinische Grundlagen, Theorien der Musiktherapie, berufsrechtliche Grundlagen.
  • Musiktherapeutisch-methodische Kompetenzen mit Musiktherapeutische Interventionen und deren praktische Umsetzung (aktive und rezeptive Verfahren allgemein und in spezifischen Praxisfeldern).
  • Musikpraktische Kompetenzen mit Musikalisches Wissen und musikalische Fertigkeiten in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen (instrumentale, vokale Kompetenzen, Improvisation) mit musiktherapeutischem Hintergrund.
  • Selbstreflexive Kompetenzen auf der Grundlage unterschiedlicher psychotherapeutischer Konzeptionen:
    • Musiktherapeutische Selbsterfahrung im Umfang von mindestens 100 Stunden (Einzel- und/oder Gruppen-Selbsterfahrung).
    • Supervision im Umfang von mindestens 50 Stunden (Einzel- und/oder Gruppen-Supervision).
    • Musiktherapeutische Selbsterfahrung im Sinne einer Lehrtherapie im Einzel- und Gruppensetting.
  • Praktika (Handlungskompetenzen) in mehreren, unterschiedlichen Bereichen (davon mindestens ein Praktikum im klinischen/rehabilitativen Arbeitsfeld) unter fachlich musiktherapeutischer Anleitung/Supervision.
Abschlussarbeit : Schriftliche Hausarbeit mit theoretischer Fundierung im Sinne einer Bachelorthesis. Als kontinuierlicher berufsbegleitender Fortbildung für die fünfjährige Rezertifizierung empfehlt DMtG, dass man mindestens drei Bereichen von die Folgende fortzubilden:
  • Theorie durch Kongresse/Tagungen/Symposien/Vorträge, Seminare, Selbststudium/E-Learning oder eigene Lehrtätigkeit/Autorenschaft.
WorldCongress 2014 bei Donau-Universität Krems, Bilder von DMtG aus Facebook

  • Praktisch-klinische Kompetenz durch Workshops/Seminare, Hospitationen, Fallkonferenzen/(interdisziplinäre) Kolloquien und Klinikkonferenzen.
  • Reflexion durch Supervision, Intervision (mindestens drei Teilnehmer), Selbsterfahrung, Qualitätszirkel/Arbeitskreise und Balintgruppe/Kasuistische Seminare.
  • Praktisch-methodische Kompetenz durch Kurse, Workshops, Instrumentalunterricht usw.
  • Gremienarbeit in der DMtG oder kooperierenden Verbänden.
DMtG bewertet die Fortbildungen nach einem Punktesystem. In der Regel ist eine 45-Minuten Fortbildungseinheit mit einem Fortbildungspunkt bewertet. Dann umfasst die Fortbildungsverpflichtung 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren.

Quellenangaben: 
http://www.musiktherapie.de/index.php?id=546 
http://www.musiktherapie.de/fileadmin/user_upload/medien/pdf/Fortbildungsordnung_DMtG.pdf
http://www.musiktherapie.de/fileadmin/user_upload/medien/pdf/Zertifizierungsordnung_DMtG.pdf

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