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Freitag, 13. März 2015

DMtG Post 6: Musiktherapie Fortbildung


Wie wird man Musiktherapeut? In Post 5 habe ich über die DMtG Zertifizierung geredet. Teil von die Voraussetzungen zur Zertifizierung ist mindestens ein Bachelorabschluss Musiktherapie. Man muss auch kontinuierlicher berufsbegleitender Fortbildung machen, um Ihren Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.

eine Musiktherapie Gruppe - Bilder von DMtG aus Facebook

Hier sind die Voraussetzungen nach DMtG zu einer Bachelorabschluss Musiktherapie: 
  • Fach-Kompetenzen (theoretisches Grundlagenwissen) mit Psychologische, psychotherapeutische, medizinische Grundlagen, Theorien der Musiktherapie, berufsrechtliche Grundlagen.
  • Musiktherapeutisch-methodische Kompetenzen mit Musiktherapeutische Interventionen und deren praktische Umsetzung (aktive und rezeptive Verfahren allgemein und in spezifischen Praxisfeldern).
  • Musikpraktische Kompetenzen mit Musikalisches Wissen und musikalische Fertigkeiten in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen (instrumentale, vokale Kompetenzen, Improvisation) mit musiktherapeutischem Hintergrund.
  • Selbstreflexive Kompetenzen auf der Grundlage unterschiedlicher psychotherapeutischer Konzeptionen:
    • Musiktherapeutische Selbsterfahrung im Umfang von mindestens 100 Stunden (Einzel- und/oder Gruppen-Selbsterfahrung).
    • Supervision im Umfang von mindestens 50 Stunden (Einzel- und/oder Gruppen-Supervision).
    • Musiktherapeutische Selbsterfahrung im Sinne einer Lehrtherapie im Einzel- und Gruppensetting.
  • Praktika (Handlungskompetenzen) in mehreren, unterschiedlichen Bereichen (davon mindestens ein Praktikum im klinischen/rehabilitativen Arbeitsfeld) unter fachlich musiktherapeutischer Anleitung/Supervision.
Abschlussarbeit : Schriftliche Hausarbeit mit theoretischer Fundierung im Sinne einer Bachelorthesis. Als kontinuierlicher berufsbegleitender Fortbildung für die fünfjährige Rezertifizierung empfehlt DMtG, dass man mindestens drei Bereichen von die Folgende fortzubilden:
  • Theorie durch Kongresse/Tagungen/Symposien/Vorträge, Seminare, Selbststudium/E-Learning oder eigene Lehrtätigkeit/Autorenschaft.
WorldCongress 2014 bei Donau-Universität Krems, Bilder von DMtG aus Facebook

  • Praktisch-klinische Kompetenz durch Workshops/Seminare, Hospitationen, Fallkonferenzen/(interdisziplinäre) Kolloquien und Klinikkonferenzen.
  • Reflexion durch Supervision, Intervision (mindestens drei Teilnehmer), Selbsterfahrung, Qualitätszirkel/Arbeitskreise und Balintgruppe/Kasuistische Seminare.
  • Praktisch-methodische Kompetenz durch Kurse, Workshops, Instrumentalunterricht usw.
  • Gremienarbeit in der DMtG oder kooperierenden Verbänden.
DMtG bewertet die Fortbildungen nach einem Punktesystem. In der Regel ist eine 45-Minuten Fortbildungseinheit mit einem Fortbildungspunkt bewertet. Dann umfasst die Fortbildungsverpflichtung 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren.

Quellenangaben: 
http://www.musiktherapie.de/index.php?id=546 
http://www.musiktherapie.de/fileadmin/user_upload/medien/pdf/Fortbildungsordnung_DMtG.pdf
http://www.musiktherapie.de/fileadmin/user_upload/medien/pdf/Zertifizierungsordnung_DMtG.pdf

Donnerstag, 5. März 2015

DMtG Post 5: DMtG Zertifizierung


Vor ein paar Wochen hat jemand mir gefragt, für mehr Informationen über die DMtG Zertifizierung von Musiktherapeuten. Also werde ich jetzt ein bisschen darüber schreiben. Die kurze Antwort ist dass man mindestens ein Bachelorabschluss Musiktherapie braucht. Man muss auch von zwei Jahren bei Vollzeittätigkeit als Musiktherapeut haben. Hier ist mehr Informationen…

DMtG bietet das Zertifikat „Musiktherapeut/in“ aus den folgenden Gründen:
  • Es gibt aktuell keine gesetzliche Definition von Musiktherapie und Musiktherapeuten, also jemand kann sich selbst ein Musiktherapeut heute nennen.
  • Durch eine Zertifizierung gewährleisten sie auch für die Musiktherapie die allgemein geforderten hohen Standards einer ernstzunehmenden professionalisierten Therapierichtung.
  • Sie schaffen auch damit die Möglichkeit zu einem einheitlichen Auftreten für berufsrechtliche Verhandlungen.
  • Mit nachvollziehbaren formalisierten Kriterien für unterschiedliche Berufsbiographien können sie als DMtG gemeinsam auftreten und so als homogene Berufsgruppe wahrgenommen werden.
  • Mit Zertifizierung stärken sie die Handlungsposition der DMtG gegenüber Kostenträgern und Politik und stützen die Verbandsarbeit für ein Berufsgesetz und Titelschutz.
  • Mit Zertifikat können ihre Mitglieder Qualität und Patientensicherheit signalisieren, z.B.,
    • dass sie in Einklang mit dem Ethikkodex handeln.
    • dass sie eine anerkannte musiktherapeutische Ausbildung absolvierten.
    • dass sie beruflich erfahren durch mehrjährige Praxis sind.
    • dass sie sich regelmäßig fort sind.
Die Voraussetzungen zur Zertifizierung gehören:
  • Mindestens ein Bachelorabschluss Musiktherapie an einer deutschen Fachhoch- oder Hochschule oder Universität oder ein ausländischer, nach den Vorschriften des Herkunftslandes erworbener, Bachelorabschluss Musiktherapie, oder der Äquivalenz zu einem deutschen Bachelorabschluss Musiktherapie.
  • Der Nachweis einer musiktherapeutischen Berufstätigkeit im Umfang von zwei Jahren bei Vollzeittätigkeit, drei Jahren bei einem Umfang unter Vollzeit bis 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, oder vier Jahren bei einer Teilzeitbeschäftigung unter 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
  • Einhaltung des berufsethischen Kodex der DMtG (Nachweis durch unterschriebenen Ethikkodex).
Quellenangaben:
http://www.musiktherapie.de/index.php?id=546
http://www.musiktherapie.de/fileadmin/user_upload/medien/pdf/Zertifizierungsordnung_DMtG.pdf